Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personalvermittlung

1 Allgemeines

1.1  Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stellenscout24 (nachfolgend „Stellenscout24“ genannt).

Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.

2 Honoraranspruch

2.1  Schließt der Auftraggeber (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) mit einem von Stellenscout24 empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Auftraggeber verpflichtet an die Stellenscout24 eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Auftraggeber und Kandidat.

2.2  Falls sich ein von der Stellenscout24 empfohlener Kandidat zu einem früheren Zeitpunkt  im Bewerbungsprozess beim Auftraggebern befand oder befindet, muss der Auftraggeber Stellenscout24 binnen 5 Werktagen ab Empfehlung des Kandidaten durch die Stellenscout24 darüber in Textform informieren. In diesem Fall erbringt Stellenscout24 keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann Stellenscout24 jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten. Unterrichtet der Auftraggeber Stellenscout24 nicht innerhalb von 3 Werktagen über die frühere oder parallele Bewerbung des vorgestellten Bewerbers, so hat Stellenscout24 Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsprovision.

2.3  Die Vermittlungsgebühr beträgt 2 Bruttomonatsgehälter zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher MwSt. Der Anspruch von Stellenscout24 auf ein Vermittlungshonorar wird  durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und Bewerber begründet.

3. Eignung des Kandidaten

3.1  Die von Stellenscout24 gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihr durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Stellenscout24 daher nicht übernehmen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.

4 Informationspflichten

4.1  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Stellenscout24 umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.

4.2  Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten zustande, informiert der Auftraggeber die Stellenscout24 eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Auftraggeber und Kandidat) in Textform darüber.

In diesem Fall übermittelt der Auftraggeber zusätzlich alle für Provisionsabrechnung notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag. 

5 Haftung/Gewährleistung

5.1  Die Stellenscout24 übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung.

5.2  Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.

5.3  Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet die Stellenscout24 nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB.

5.4  Sollte ein nachweislich durch die Stellenscout24 generierter Mitarbeiter innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsunterzeichnung, aus eigenem Verlangen ohne Verschulden des Arbeitgebers kündigen, so bemüht sich die Stellenscout24 um einen Ersatz. Die Stellenscout24 garantiert, dass für einen Ersatzkandidaten lediglich 50% der Vermittlungsprovision fällig werden, dies entspricht einem Bruttomonatsgehalt zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Diese Garantie gilt nur, wenn die Kündigung des Mitarbeiters innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn erfolgt und die Stellenscout24 unverzüglich darüber informiert wird.

6 Datenschutz und Verschwiegenheit

6.1  Stellenscout24 sichert dem Auftraggeber Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.

6.2  Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften von Stellenscout24 sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weiteren gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

6.3  Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Stellenscout24 die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter, Zusendung und Vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.

7 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

7.1  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Niedereschach. Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2  Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 26.10.2023

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